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Der  sommerliche Wärmeschutz

- Steigern Sie die Behaglichkeit im Sommer und vermeiden Sie die Überhitzung der Räumlichkeiten. -

 

 

 

In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen.

Berechnung vom Nachweis 

ab 260 €

✔︎  geprüfte Details für eine formsichere Erstellung

✔︎  ideale Bemessung vom notwendigen Sonnenschutz

✔︎  ggf. thermische Simulation vom Raumklima im Jahresverlauf

Schwerpunkt vom Sommerlichen Wärmeschutz

Durch das Energiekonzepte zum winterlichen Wärmeschutz wird das Mauerwerk wärmespeichender und die großzügige Verglasungen generieren durch die solare Einstrahlung freie Wärme. Beides bewirkt im Winter das erstrebte Ziel wertvolle Energie einzusparen. Jedoch sind diese Eigenschaften für die Hitzeperioden im Jahr kontraproduktiv und kann zur unangenehmen Überhitzung der Räumlichkeiten führen. Die sommerliche Überhitzung gilt es zu begrenzen, um die Behaglichkeit in den Räumen gemäß der Norm DIN 4108 zu sichern. Vor allem bei gewerblichen Immobilien und Bürogebäuden sind die Energieaufwendungen zur Kühlung gleichfalls bedeutsam, wie der Energiebedarf zur winterlichen Beheizung. Bei Wohngebäuden soll grundlegend ein mechanische / elektrische Kühlung vermieden werden, indem auf Sonnenschutzvorrichtungen bzw. konstruktive Verschattungen und auf die bauphysikalische Materialwahl in der Planung geachtet wird.

 

Rechtliche Relevanz beim Bauvorhaben

Gemäß §3 Absatz 4 der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 sind alle Neubauprojekte unter dem Aspekt vom Sommerlichen Wärmeschutz zu planen. Dies gilt auch für Bauvorhaben der Erweiterung bzw. Ausbau von Bestandsgebäuden gemäße §9 Absatz 4 und 5. Der Sommerlicher Wärmeschutz wird über die Sonneneinstrahlung im jeweiligen Raum berechnet, welches anhand der Größe der Fensterflächen und der jeweiligen Sonnenschutzvorrichtung ermittelt wird. Hinzukommend zu diesem Thema wird in der allgemeinen Bauordnung der Länder eine Mindestversorgung der Räume mit Tageslicht vorgeschrieben, in Berlin & Brandenburg liegt die geforderte prozentuale Verglasungsfläche zur Raumfläche bei 8%. Somit ist die Nachweisführung vom Sommerliche Wärmeschutz fast für alle östliche - südliche - westliche Räumlichkeiten relevant.

thermische Simulation vom Raumklima - Als erweiterte Berechnungsform vom Sommerlichen Wärmeschutz wird das Raumklima mit Aufwärmphasen und Kühlphasen nach der DIN 15251 für das ganze Jahr simuliert. Als Ergebnis erhält man die Gradstunden, die Summen von Stunden und der vorherrschenden Innentemperatur X °C über der Soll-Temperatur. Bei dieser Simulation werden die Klimadaten vom Standort berücksichtigt, zudem auch die Bausubstanz und dessen detaillierte Speicherfähigkeit als Resonanzträger vom Innenklima.

PREISLICHE ORIENTIERUNG FÜR SIE

Für die reine Nachweisführung oder als Beratung bzw. Berechnung für den idealen Wohnkomfort im Sommer, das Ingenieurbüro Energy Living ist Ihnen sehr gerne behilflich. Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.

Nachweiserstellung vom Sommerlichen Wärmeschutz

Die reine Erstellung vom Nachweis vom Sommerlichen Wärmeschutz gemäß §3 (4) bzw. §9 (4) oder (5) ist für planungsabgeschlossene Bauvorhaben gedacht. Hierbei wird der Sommerliche Wärmeschutz anhand der raumweise Begrenzung der Sonneneinstrahlung berechnet, die thermische Simulation wird erst nach Absprache mit Ihnen angesetzt. Berechnungsgrundlage sind die Grundrisse und die Baubeschreibung mit verweisen der Sonnenschutzvorrichtung zu den jeweiligen Fensterflächen.     

innerhalb von drei Werktagen erstellt   ll   1 Erörterungsgespräche zum Bauvorhaben & ggf. vom Ergebnis

  • Ein- bis Zweifamilienhaus 260 €
  • Mehrfamilienhaus von 3 bis 5 Wohneinheiten 420 €
  • Mehrfamilienhaus ab 6 Wohneinheiten 77 € pro Wohneinheit
Beratung zum Sommerlichen Wärmeschutz 

Bei der Beratung zum Sommerlichen Wärmeschutz gemäß §3 (4) bzw. §9 (4) oder (5) ist für die frühen Phasen der Planung vom Bauvorhaben gedacht. Anhand der ersten Berechnungen kann eine Mindestanforderung definiert werden und anhand von Varianten der Sonnenschutzvorrichtungen ein gewünschtes Maß identifiziert werden. Durch den Variantenvergleich werden pauschale Ansätze vermieden und spart Investitionskosten. Bei der Beratung werden auch Konstruktive Verschattungen berücksichtigt, wodurch der sommerliche Wärmeschutz integral mit der auch architektonische Gestaltungen einfließt. 

innerhalb von sechs Werktagen erstellt   ll   Beratungsgespräche zum Bauvorhaben & Varianten inklusive 

  • Ein- bis Zweifamilienhaus 360 €
  • Mehrfamilienhaus von 3 bis 5 Wohneinheiten 530 €
  • Mehrfamilienhaus ab 6 Wohneinheiten 77 € pro Wohneinheit

Der Sommerliche Wärmeschutz anhand der raumweise Begrenzung der Sonneneinstrahlung berechnet, die thermische Simulation wird erst nach Absprache mit Ihnen angesetzt. Berechnungsgrundlage sind die Grundrisse und die Baubeschreibung mit verweisen der Sonnenschutzvorrichtung zu den jeweiligen Fensterflächen.  

thermische Simulation vom Raumklima - DIN 15251

Die thermische Simulation zum Sommerlichen Wärmeschutz gemäß §3 (4) bzw. §9 (4) oder (5) ist grundlegend für kritische Räume angedacht, wo die geplante Maßnahme zur Begrenzung der Sonneneinstrahlung nicht den Grenzwert einhält und eine erweiterte Nachweisführung notwendig ist. Die thermische Simulation nach der DIN 15251 für jeden kritischen Raum einzeln angesetzt und berücksichtigt die angrenzende Bausubstanz mit seiner Wärmespeicherfähigkeit vom Raum (auch die Innenwände). Diese thermische Simulation wenden wir auch gerne für Bauherren an, die eine genaue Bilanzierung vom Wohnkomfort erhalten möchten, weil die Grenzwerte der Sonneneinstrahlungen nur bedingt eine Aussage zum Wohnkomfort treffen.   

innerhalb von zehn Werktagen erstellt   ll   Beratungsgespräche zum Bauvorhaben & Varianten inklusive 

  • unabhängig vom Gebäudetyp - 74 € pro Raum

Hinweis - Durch Umstände, wie erweiterte Anfahrtswege oder erschwerte Datenerhebung, ist eine Preisabsprache mit Ihnen vorbehalten. Wir bitten um Ihre Verständnis und versuchen den angegebenen Pauschalpreisen treu zu bleiben.

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Senden Sie uns eine Hallo & der erste Schritt zum Energieausweis ist getan. 

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und mit Ihnen die ersten Daten zum Gebäude erheben.

Qualitätsgarantie bei der Erstellung